Für welche Berufsgruppen ist Warnschutzkleidung Pflicht?
Nach § 29 DGUV Vorschrift 1 müssen gefährdete Personen mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet werden. Das betrifft vor allem die Bahnindustrie, den Straßenbau und -verkehr, die Logistik und den Hafenbetrieb.